37). Der vorliegende Sachverhalt gleicht auch nicht der von der Beklagten vorgebrachten Situation, in der ein Anspruch nachträglich aus einem anderen Vertrag hergeleitet wird, für den in der Lehre die Annahme eines sachlichen Zusammenhangs verneint wird.45 Auch die Prozessökonomie spricht für die Zulässigkeit der Klageänderung, zumal für die Feststellung der Nichtigkeit gemäss den geänderten Rechtsbegehren im Wesentlichen dieselbe Begründung vorgebracht wird, wie betreffend die bisherigen Rechtsbegehren.