Ob die Klageänderung in einem solchen Fall zulässig ist, ist im Einzelfall zu entscheiden.41 Dabei ist auch der Zweck von Art. 227 ZPO zu berücksichtigen, wonach die Klageänderung eine rasche, effiziente und gesamthafte Erledigung zusammenhängender Streitsachen ermöglichen will, ohne dabei die Verteidigung