1.4. Klageänderung 1.4.1. Parteibehauptungen 1.4.1.1. Klägerin Die Klägerin ändert in ihrer Replik ihre bisherigen Rechtsbegehren gemäss Klage. Sie begründet dies wie folgt: Rechtsbegehren Ziff. 1 werde insoweit präzisiert, als hinsichtlich der ausserordentlichen Generalversammlung der Beklagten vom tt.mm. 2020 auch die Nichtigkeit des Beschlusses bezüglich der Umwandlung der Inhaber- in Namenaktien festgestellt werden soll (Replik Rz. 73 f.).