Vollstreckung zugänglich, aber dennoch bestimmt formuliert sein müssen. Es muss jenes Recht oder Rechtsverhältnis konkret bezeichnet werden, dessen Bestand oder Nichtbestand festzustellen ist, da nur so i) klar ist, was Streitgegenstand ist, ii) die beklagte Partei erkennen kann, gegen was sie sich zu verteidigen hat, und iii) der Entscheid geeignet ist, Rechtsfrieden zu schaffen.29