und zwei des vollständigen Board of Directors der Klägerin vom 24. September 2024 und der entsprechenden Vollmacht von Rechtsanwalt Christian Brunner (KB 173 f.) zu erblicken. Sämtliche von der Beklagten hinsichtlich der Vertretungsbefugnis der beiden Söhne für die Klägerin aufgeworfenen, nach panamaischem Recht zu beantwortenden Fragen sind damit, soweit für die Beantwortung der vorliegenden Frage notwendig, irrelevant geworden.