werden.17 Letzteren Artikel kommentiert DX._____, Partner der panamaischen Anwaltskanzlei XC._____, der im Verfahren HOR.2017.38 für den beklagtischen Nebenintervenienten (den Vater) hinsichtlich anderer Fragen mehrere Gutachten zum panamaischen Recht erstattet hatte (vgl. Antwortbeilage 11 des beklagtischen Nebenintervenienten im Verfahren HOR.2017.38, vgl. dort auch zu den Qualifikationen von DX._____ sowie Duplikbeilagen 36 ff. des beklagtischen Nebenintervenienten im Verfahren HOR.2017.38), unter anderem wie folgt: