Beispielsweise geht aus Art. 50 hervor, dass dem Board of Directors ("Junta Directiva") vorbehältlich vorliegend nicht vorhandener anderer gesetzlicher oder statutarischer Bestimmungen die absolute Kontrolle und volle Leitung der Angelegenheiten der Gesellschaft zukommt.15 Aus Art. 51 geht hervor, dass das Board of Directors alle Befugnisse der Gesellschaft ausüben kann, ausser jenen, die das Gesetz, die Gründungsurkunde oder die Statuten den Aktionären zuweist oder vorbehält16 und aus Art. 19 Ziff.