Sie ist nachvollziehbar, logisch aufgebaut und stützt sich auf panamaische Gesetze und die Gründungsurkunde der Klägerin. Es erscheint insbesondere nachvollziehbar, dass ein Board of Directors, das über die Aktiven der Gesellschaft verfügen kann, auch die Befugnis haben muss, hinsichtlich einzelner Aktiven Prozesse zu führen bzw. hierfür Rechtsvertreter zu bestellen oder Handlungen von Rechtsvertretern zu genehmigen (a maiore ad minus). Daran vermag vorliegend auch nichts zu ändern, dass die Klägerin AX.