Demnach umfasse die Vertretungsbefugnis des Board of Directors der Klägerin auch die Genehmigung aller Handlungen, die in der Vergangenheit in den verschiedenen schweizerischen Prozessen von Rechtsanwalt Christian Brunner oder von dessen Vorgängern vorgenommen wurden. Solche Handlungen sollten, falls durch das klägerische Board of Directors genehmigt, demnach als gültig und verbindlich angesehen werden.