Nach Art. 8.C. der klägerischen Gründungsurkunde könne das Board of Directors sämtliche Befugnisse der Gesellschaft ausüben, dazu gehöre auch die Befugnis, sämtliche oder ein Teil der Aktiven und des Eigentums der Gesellschaft zu verkaufen, zu transferieren oder darüber in einer anderen Art und Weise zu verfügen. Gestützt auf Art.