Die Beklagte ist der Ansicht, das panamaische Recht sei diesbezüglich von der Klägerin nicht nachgewiesen worden, daher habe das Handelsgericht von Amtes wegen ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden: Die Klägerin hat eine Legal Opinion von AX._____, panamaische Rechtsanwältin mit der Registrationsnr. 1234 sowie Partnerin der panamaischen Anwaltskanzlei XA._____, vom 27. September 2024 (KB 176) eingereicht. Dieses Schriftstück gilt im vorliegenden Verfahren (vgl. Art.