1.1.3.2. Bevollmächtigung von Rechtsanwalt Christian Brunner Die Parteien sind sich einig, dass die beiden Söhne heute zu Recht im panamaischen Register als Direktoren der Klägerin eingetragen sind und sich die Vertretungsbefugnis der klägerischen Direktoren nach panamaischem Recht bestimmt.