1.1.3. Würdigung 1.1.3.1. Gesellschaftsstatut Klägerin Die Klägerin ist eine nach dem panamaischen Recht verfasste Gesellschaft mit Sitz in Panamá. Demnach bestimmt sich die Frage, wer für die Klägerin handeln, für sie Prozesse führen und hierfür Rechtsvertreter bestellen kann, nach panamaischem Recht.13