Zum Beschluss des klägerischen Board of Directors vom 24. September 2024 führt die Beklagte aus, das Handelsgericht habe auch dessen Bedeutung für die Vertretungsbefugnis der beiden Söhne von Amtes wegen abzuklären (Antwort Rz. 41). 1.1.2. Rechtliches Ob schweizerisches oder ausländisches Recht Anwendung findet und gegebenenfalls welches ausländische Recht, bestimmt sich nach der lex fori, d.h. vorliegend grundsätzlich nach dem IPRG.3