Duplik Rz. 20). Dies gehe auch aus dem Bundesgerichtsentscheid 4A_454/2018 vom 5. Juni 2019 betreffend das Verfahren HOR.2017.38 hervor (Duplik Rz. 22). Die Beklagte bestreite nicht, dass die beiden Söhne am tt.mm. 2023 als Direktoren der Klägerin in das panamaische öffentliche Register eingetragen worden seien. Damit sei der Umfang der Vertretungsbefugnis nach panamaischem Recht allerdings noch nicht geklärt (Duplik Rz. 23 und 38). Aus dem Registerauszug ergebe sich insbesondere nicht, in welchem Umfang die beiden Söhne - 15 -