KB 173 ff.). In ihrer Legal Opinion habe zudem eine panamaische Anwaltskanzlei bestätigt, dass das Board of Directors der Klägerin nach panamaischem Recht und gemäss den Statuten der Klägerin die rechtliche Macht habe, um mittels Beschlusses vom 24. September 2024 rückwirkend sämtliche Handlungen ihres Rechtsvertreters in den verschiedenen schweizerischen Verfahren zu genehmigen sowie ihn als rechtmässigen Rechtsvertreter zu ernennen, insbesondere für das vorliegende Verfahren (Replik Rz. 40; KB 176). Es sei auch nicht ersichtlich, inwiefern die nachträgliche Genehmigung nach irgendeiner erdenklichen Zivilrechtsordnung nicht möglich sein solle (Replik Rz. 42).