Um sämtliche Zweifel zu beseitigen, habe das Board of Directors der Klägerin am 24. September 2024 noch einmal einen Beschluss gefasst, in dem es unter anderem sämtliche bisherigen Prozesshandlungen ihres Rechtsvertreters noch einmal genehmigt und zudem eine neue Prozessvollmacht ausgestellt habe (Replik Rz. 39; KB 173 ff.).