2023 (KB 163) zu entscheiden, da die beiden Söhne alle Prozesshandlungen nachträglich genehmigt hätten (Replik Rz. 23; KB 164). Dabei sei die Frage, ob die beiden Söhne für die Klägerin vertretungsbefugt seien, also beispielsweise Prozesshandlungen für die Klägerin genehmigen könnten, nach panamaischem Recht zu beantworten.