14. 14.1. Mit Verfügung vom 25. Juni 2025 setzte der Präsident den Parteien Frist bis zum 18. August 2025 an, um allfällige Noven vorzubringen. Gleichzeitig wurden diverse Akten aus den Verfahren HOR.2017.38 und HOR.2017.39 beigezogen. 14.2. Mit Eingaben je vom 18. August 2025 brachten beide Parteien Noven vor. 15. 15.1. Am 21. August 2025 fand die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Parteien ihre Schlussvorträge halten konnten, wobei sie sich je zwei Mal äussern konnten. 15.2. Daraufhin zog sich das Handelsgericht zur Beratung zurück und fällte das vorliegende Urteil. - 13 -