10. 10.1. Mit Verfügung vom 6. Februar 2025 lud der Präsident auf den 9. April 2025 zu einer Instruktionsverhandlung mit Zeugenbefragung vor und erliess die Beweisverfügung. Die Klägerin wurde verpflichtet, die vollständige Korrespondenz zwischen den Rechtsanwälten EB._____ und MB._____ ab dem März 2016 mit dem Betreff "Our Client" bzw. "Unser Klient" zu edieren. Gleichzeitig setzte der Präsident beiden Parteien Frist bis zum 24. März 2025, um allfällige Noven vorzubringen. - 11 -