4. Es sei festzustellen, dass sämtliche, von Rechtsbegehren 1 und 2 nicht erfassten, seit Einreichung der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage vom 4. Mai 2017 im Verfahren HOR.2017.38 ergangenen angeblichen Ge- neralversammlungs- und Verwaltungsratsbeschlüsse der Beklagten, insbesondere die Beschlüsse der angeblichen ausserordentlichen Generalversammlungen der Beklagten vom tt.mm. 2018, vom tt.mm. 2018 und vom tt.mm. 2020, vom tt.mm. 2023, vom tt.mm. 2024 sowie vom tt.mm. 2024 sowie der Verwaltungsratssitzung vom tt.mm. 2019, vom tt.mm. 2020 (10:35-10:50 Uhr) sowie vom tt.mm.