2. Es sei festzustellen, dass auch die gestützt auf die angeblichen Beschlüsse der Generalversammlung gemäss Rechtsbegehren 1 ergangenen angeblichen Beschlüsse des Verwaltungsrats der Beklagten vom tt.mm. 2020, vom tt.mm. 2020, sowie vom tt.mm. 2020 (09:05- 10:25 Uhr), insbesondere die Änderungen der Statuten der BA._____ AG sowie die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung um CHF 150'000.00 und die damit zusammenhängende Ausgabe von []