" 1. Es sei festzustellen, dass sämtliche Beschlüsse der angeblichen ausserordentlichen Generalversammlung der Beklagten vom tt.mm. 2020, insbesondere die Genehmigung der neuen Statuten (namentlich die genehmigte Kapitalerhöhung und die Umwandlung der Inhaber- in Namenaktien), die ordentliche Kapitalerhöhung des Aktienkapitals um CHF 150'000.00 sowie damit zusammenhängenden Beschlüsse, namentlich betreffend die Ausgabe von 1'500 Stimmrechtsaktien zu CHF 100.00, nichtig sind.