6.5. Mit Verfügung vom 10. Juni 2024 wies der Präsident den Antrag der Beklagten auf Beschränkung des vorliegenden Verfahrens auf die Frage der rechtmässigen Vertretung der Klägerin durch Rechtsanwalt Christian Brunner ab und setzte der Klägerin Frist bis zum 1. Oktober 2024 zur Erstattung einer schriftlichen Replik an. 7. Mit Replik vom 1. Oktober 2024 stellte die Klägerin folgende geänderte Rechtsbegehren (Anpassungen hervorgehoben):