5.8.7. Nach Leistung der Parteikostensicherheit durch die Klägerin sistierte der Präsident das Verfahren mit Verfügung vom 24. Januar 2024 bis zum Entscheid des Bundesgerichts in der Sache 4A_604/2023. 5.8.8. Mit Urteil vom 8. März 2024 wies das Bundesgericht die Beschwerde in Zivilsachen der YA Foundation._____ im Verfahren 4A_604/2023 ab. 5.8.9. Mit Verfügung vom 13. März 2024 setzte der Präsident der Beklagten Frist bis zum 8. Mai 2024 zur Einreichung einer schriftlichen Klageantwort an. 6. 6.1. Mit Klageantwort vom 19. April 2024 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.