5.8.4. Mit Verfügung vom 11. Januar 2024 wurde der Beklagten die Frist zur Erstattung einer schriftlichen Klageantwort vorerst abgenommen. -8- 5.8.5. Mit Eingaben vom 15. Januar 2024 bzw. vom 18. Januar 2024 nahm die Klägerin zum Sistierungsantrag bzw. Antrag auf Sicherstellung der Parteikosten der Beklagten Stellung. 5.8.6. Mit Verfügung vom 19. Januar 2024 verpflichtete der Präsident die Klägerin zur Leistung einer Parteikostensicherheit im Umfang von Fr. 178'113.00.