5.7. 5.7.1. Mit Verfügung vom 3. Oktober 2023 hob der Präsident die Sistierung des Verfahrens auf. Gleichzeitig setzte er den Parteien Frist, um zum Gesuch auf Nebenintervention der YA Foundation._____ Stellung zu nehmen. 5.7.2. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 beantragte die Klägerin, es sei die YA Foundation._____ kostenpflichtig nicht als beklagtische Nebenintervenientin zuzulassen. 5.7.3. Mit Eingabe ebenfalls vom 16. Oktober 2023 beantragte die Beklagte, es sei die YA Foundation._____ als beklagtische Nebenintervenientin zuzulassen. 5.7.4. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2023 zeigte die YA Foundation._____ an, sie werde neu von Rechtsanwältin CB._____ vertreten.