2. Eventualiter, sei das Gesuch der Beklagten um Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der rechtmässigen Vertretung der Klägerin durch den Unterzeichneten (Antrag 1 der beklagtischen Eingabe vom 30. August 2021) abzuweisen und das Verfahren fortzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." 5.3.2. Mit Eingabe vom 4. Mai 2022 hielt die Beklagte an ihren bisherigen Anträgen fest und verschloss sich auch nicht einer weiteren Sistierung des Verfahrens.