2. Es sei das vorliegende Verfahren zu sistieren, bis das Urteil des Gericht XA._____ vom tt.mm. 2019 rechtskräftig bestätigt oder aufgehoben wurde. 3. Im Sinne von Antrag 4 der beklagtischen Eingabe vom 30. August 2021 seien die Akten der Verfahren HSU.2021.14, HOR.2017.38, HOR.2017.39, HSU.2017.62 und HSU.2017.67 des Handelsgerichts des Kantons Aargau sowie die Akten des Verfahrens 4A_454/2018 des Schweizerischen Bundesgerichts beizuziehen. […] 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."