5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der angeblichen Klägerin." 5.2.2. Mit Verfügung vom 31. August 2021 nahm der Präsident der Beklagten die Frist zur Einreichung einer schriftlichen Antwort ab. 5.2.3. 5.2.3.1. Mit Eingabe vom tt.mm. 2021 beantragte die Klägerin unter anderem: " 1. Das Gesuch der Beklagten um Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der rechtmässigen Vertretung der Klägerin durch den Unterzeichneten (Antrag 1 der beklagtischen Eingabe vom 30. August 2021) sei abzuweisen.