2. Es sei festzustellen, dass die angeblichen Beschlüsse des Verwaltungsrats der Beklagten vom tt.mm. 2020, insbesondere die Änderungen der Statuten der BA._____ AG sowie die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung um CHF 150'000.00 und die damit zusammenhängende Ausgabe von [] 1'500 Stimmrechtsaktien zu CHF 100.00, nichtig sind. 3. Es sei festzustellen, dass die gestützt auf die vorerwähnten Beschlüsse gemäss Ziff. 1 und/oder 2 ausgegebenen Stimmrechtsaktien nichtig sind.