" 1. Es sei festzustellen, dass sämtliche Beschlüsse der angeblichen ausserordentlichen Generalversammlung der Beklagten vom tt.mm. 2020, insbesondere die Genehmigung der neuen Statuten (namentlich die genehmigte Kapitalerhöhung), die ordentliche Kapitalerhöhung des Aktienkapitals um CHF 150'000.00 sowie damit zusammenhängenden Beschlüsse, namentlich betreffend die Ausgabe von 1'500 Stimmrechtsaktien zu CHF 100.00, nichtig sind. -3-