Gleichzeitig forderte sie die Beklagte zur Herausgabe der nachfolgenden Dokumente auf (KB 14):  Sämtliche Verträge, Vertragsunterlagen und Zusatzvereinbarungen sowie Anlegerprofile betreffend E. (Kundenpicturing)  Detaillierte Auszüge der erhaltenen internen und externen Vertriebsentschädigungen über die Vertragslaufzeit für die Jahre ab 2010 auf Monatsbasis  Korrespondenz mit E. im Zusammenhang mit den Vertriebsentschädigungen