5. 5.1. Am 18. Februar 2021 erliess das F. in der von der Klägerin gegen die Beklagte angehobenen Betreibung Nr. 152880 einen Zahlungsbefehl über Fr. 73'786.76 nebst 5 % Zins seit dem 31. März 2010 (KB 18). Als Forderungsgrund wurde aufgeführt "Anspruch auf Erstattung der an die Klägerin abgetretenen Vertriebsentschädigungen aus Kundenbeziehungen von E. mit der Beklagten gemäss Schreiben vom 26. Januar 2021" (KB 18). 5.2. Am 25. Februar 2021 erhob die Beklagte Rechtsvorschlag (KB 18). 6. Mit Klage vom 10. März 2021 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: