3. Mit Verwaltungsauftrag vom 22. Oktober 2008 und 24. April 2009 beauftragte E. die Beklagte mit der Verwaltung seiner Anlagen (KB 8 - 11). 4. Mit Abtretungsvereinbarung vom 4. März 2020 bzw. 10. März 2020 trat E. sämtliche Ansprüche betreffend geldwerte Vorteile, welche die Beklagte im Rahmen der Geschäftsbeziehung vereinnahmte, an die Klägerin ab (KB 4).