Art. 5 UWG sei verletzt, weil gestützt auf die Ausführungen von K. in seinem Schreiben vom 2. Mai 2019 (KB 23), jenen der vormaligen Rechtsvertreterin der Beklagten in ihrem Schreiben vom 28. November 2019 (KB 30), einem Artikel in der Aargauer Zeitung (KB 54) und dem Umstand, wonach die Beklagte mit dem Verkauf der vier Grundstücke an die H. einen um Fr. 1.8 Mio. höheren Verkaufspreis erzielte als mit der Klägerin, davon auszugehen sei, dass die Beklagte konkrete Arbeitsergebnisse der Klägerin verwendete, um einen höheren Preis zu erzielen (Klage Rz. 387).