Problematik des BewG aufgeklärt, bspw. mit Schreiben von RA Dr. iur. AG. vom 12. Mai 2020 (AB 23 S. 3) und dem Notar I. (vgl. auch die beiden Kaufverträge KB 4: Ziff. V, KB 5: Ziff. III/13). Dass sich die Klägerin der BewG- Problematik bewusst war, geht auch aus der internen Aktennotiz von L. vom 16. Juli 2019 (KB 25 i.f.) hervor. Ferner ging aus dem Schreiben der Beklagten an die Klägerin vom 2. Mai 2019 (KB 23) deren Ansicht hervor, wonach die beiden Kaufverträge dahingefallen wären, wenn sich herausstellen sollte, dass nicht für alle vier Grundstücke ein oder mehrere Baugesuche eingereicht worden wären.