stückkauf, 3. Aufl. 2017, § 8 N. 20. - 50 - lit. a BewG i.V.m. § 1 EG BewG des Kantons Aargau (SAR 210.500) vor. Dass keine Bewilligung erteilt worden wäre, gesteht die Klägerin dadurch ein, dass sie ausführt, ihr sei es aufgrund der Lex Koller-Problematik nicht möglich gewesen, den Kaufpreis zu bezahlen und die Grundstücke zu erwerben (Replik Rz. 17, 20 und 193).