Selbst wenn sich die Klägerin aber auf Art. 163 Abs. 3 OR berufen können sollte, steht die Konventionalstrafe in der Höhe von Fr. 1 Mio. vorliegend einem Gesamtpreis von Fr. 18.6 Mio. (Fr. 15.6 Mio. [KB 4] + Fr. 3 Mio. [KB 5]) gegenüber und beträgt somit knapp 5.4 %.