 die wirtschaftliche Lage der Beteiligten,  der mutmassliche Schaden, den der Gläubiger höchstens erlitten hat (Schadensrisiko),  die Art und Dauer des Vertrags,  die Geschäftserfahrung der Parteien,  die wirtschaftliche Abhängigkeit des Verpflichteten vom Berechtigten und  die Funktion der Konventionalstrafe.74