6.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet den klägerischen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung von Fr. 1 Mio. Die Parteien hätten vereinbart, dass bei Nichteinreichen eines vollständigen und korrekten Baugesuchs bis zum 30. Juni 2018 die Klägerin der Beklagten eine Konventionalstrafe von Fr. 1 Mio. schulde. Dieser Fall sei eingetreten, weshalb die Beklagte die Anzahlung behalten dürfe (Antwort Rz. 317; Duplik Rz. 311).