6. Rückforderung der Anzahlung von Fr. 1 Mio. / Konventionalstrafe 6.1. Parteibehauptungen 6.1.1. Klägerin Die Klägerin verlangt schliesslich, ihr sei die geleistete Anzahlung von Fr. 1 Mio. zurückzuerstatten (Klage Rz. 322 und 372). Die Konventionalstrafe sei nicht geschuldet, da sie für die beiden Grundstück-Nrn. 777 und 666 GB V. rechtzeitig ein Baugesuch eingereicht habe. Die auflösende Bedingung gemäss Ziff. VII/1/a sei daher in Bezug auf den ersten Kaufvertrag (KB 4) erfüllt worden (recte: nicht eingetreten). Aus der Erfüllung (recte: dem Nichteintritt) dieser Bedingung folge, dass keine Grundlage für die Einbehaltung der Anzahlung in der Höhe von Fr. 1 Mio. bestehe;