vor, wenn sich der Verkäufer auf den Formmangel beruft, weil er das Grundstück nicht verkaufen will oder weil er es anderweitig zu einem höheren Preis veräussern kann.71 Beide Szenarien stellen schutzwürdige Interessen dar, um sich auf den Formmangel zu berufen.72 Ist der Grundstückkaufvertrag demgegenüber noch nicht erfüllt, können sich die Parteien in aller Regel auf den Formmangel berufen.73