Einen Spezialfall des widersprüchlichen Verhaltens stellt die rechtsmissbräuchliche Berufung auf Formmängel dar.68 Im Rahmen eines Grundstückkaufs ist die Berufung auf einen Formmangel rechtsmissbräuchlich, wenn der Vertrag von beiden Parteien in Kenntnis des Formmangels freiwillig und irrtumsfrei erfüllt worden ist, wenn diejenige Partei, die sich darauf beruft, den Formmangel arglistig herbeigeführt hat bzw. bei zweckwidriger Berufung auf den Formmangel.69