VON DER CRONE) sind insoweit nicht einschlägig, als es darin um eine in den AGB einer Bank vereinbarte Vertragsbestimmung zur Genehmigungsfiktion bei banklagernder Post geht. Bei dieser Konstellation geht es 63 HGer ZH, Urteil vom 1. April 2003 E. VI/E.1 i.f. (ZR 104 [2005], S. 117). - 37 -