Der Erklärende kann seinen Willen dem Erklärungsempfänger auf verschiedene Art und Weise mitteilen.54 Er kann seine Erklärung ausdrücklich, durch konkludentes Verhalten oder stillschweigend erklären.55 Grundsätzlich ist eine Annahmeerklärung formfrei möglich, das heisst sie kann ausdrücklich, konkludent oder stillschweigend erfolgen.56