Am 6. Juli 2018 habe O. K. nur über die Einreichung des Baugesuchs orientiert. Das Baugesuch selber habe die Beklagte nicht geprüft und auch nicht prüfen müssen. Die Klägerin habe auch keine Antwort der Beklagten verlangt (Antwort Rz. 98). Weder von der Sitzung vom 12. Juli 2018 noch vom Richtprojekt vom 9. September 2018 habe die Beklagte gewusst. Beides werde bestritten (Antwort Rz. 103).