Rz. 81; KB 19). Der Umstand, wonach P. (Delegierter des Verwaltungsrats der Klägerin) in seiner E-Mail vom 3. April 2019 (KB 19) ein gleichentags geführtes Telefongespräch zusammengefasst habe, zeige auf, dass er mit K. die formelle Anpassung der bedingten Kaufverträge besprochen habe (Replik Rz. 134).