Am 12. Juli 2018 habe die Startsitzung zur Teiländerung des Gestaltungsplans stattgefunden (Klage Rz. 71; KB 18). Gestützt darauf habe die Klägerin die Architekten mit der Erarbeitung eines Richtprojekts beauftragt. Am 9. September 2018 habe das Richtprojekt vorgelegen. Danach seien Diskussionen mit der Gemeinde V. und dem Kanton Aargau erfolgt (Klage Rz. 72).