Das heisst es ist nach einer Lösung zu suchen, welche die Parteien als vernünftige und redliche Vertragspartner gewollt und deshalb vereinbart hätten, wenn sie die offengebliebene Frage selber geregelt und die Vertragslücke somit vermieden hätten.51 Auch bei formbedürftigen Verträgen ist eine richterliche Vertragsergänzung möglich, was indessen nicht unumstritten ist.52